Mittwoch, Februar 15, 2006

Luftsicherheitsgesetz: Ein Scenario

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble möchte gerne die Bundeswehr zum Schutze der inneren Sicherheit bei der Fussball-WM heranziehen. Zum Glück hat heute das Bundesverfassungsgericht den Flugzeug-Abschuss im Terrorfall für verfassungswidrig erklärt, wie hier berichtet. Die Entscheidung polarisiert. Während die Beführworter des Abschusses gerne 100 unschuldige Passagiere gegen 1.000 mögliche weitere Opfer tauschen würden, halten die Gegner die Entscheidung des ersten Senats zu Gunsten der Menschenwürde für richtig.

Nehmen wir einmal an, der "Worst Case" träte ein. Eine Passagiermaschine mit 100 Insassen wird entführt und nimmt Kurs auf ein vollbesetztes WM-Stadion. Die Alarmrotte steigt auf und der Innenminister gibt den Befehl zum Abschuss. Wann sollte dieser erfolgen?

Der Abschuss müsste so zeitig bzw. über einem kalkulierten Gebiet erfolgen, dass die Teile der Maschine über unbewohntem Territorium niedergehen. Dass heisst, er muss zu einem Zeitpunkt geschehen, an dem noch niemand mit Sicherheit sagen kann, das vollbesetzte Stadion wäre wirklich bedroht. Also nur aus einer unbestätigten Vermutung heraus, würden 100 Unschuldige geopfert. Zudem ist es im dichtbesiedelten Deutschland schier unmöglich, einen solchen Fall über einem unbewohnten Areal zu beenden.

M.E. kann es hier - wenn überhaupt - nur dann eine sichere Annahme für eine Bedrohung geben, wenn sich das Flugzeug bereits mit 800 km/h im Sinkflug und direktem Kurs auf das Ziel befindet. Dann jedoch kommt der Abschuss in jedem Falle zu spät. Dadurch würde man sogar die letzte Chance auf Verhinderung der Gefahr durch den Piloten zu nichte machen und das Schicksal der Menschen im Stadion durch niedergehende Flugzeugteile besiegeln.

Ich denke es kann hier nur eine Lösung geben, nämlich die Prävention mit dem Ziel das Restrisiko, dass es überhaupt zu einer solchen Entführung kommt, so gering wie nur möglich zu halten. Dies jedoch ist keine Aufgabe des Militärs.

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