Unerwartete Email eines Justitiars, bis Sonntag Zeit zu entscheiden
Sehr geehrte Frau xxx,
Sie haben unter der Adresse http://wasweissich.twoday.net/stories/1407348/ innerhalb des von der Fa. Knallgrau New Media Solutions GmbH betriebenen European Weblog Hosting Service twoday.net einen Text unter der Überschrift „Transparency Deutschland“ ins Netz gestellt, der in erheblichem Maße die Persönlichkeitsrechte der von mir vertretenen Organisation verletzt. Der Text basiert offensichtlich im wesentlichen auf Informationen unserer ehemaligen Mitarbeiterin Frau xxx, der ebenfalls erhebliche Rechtsverletzungen vorzuwerfen sind.
Die von Ihnen aufgestellten Behauptungen entsprechen im wesentlichen nicht den Tatsachen, da wo es sich um Ihre Bewertungen handelt wird der Tatbestand der rechtswidrigen Schmähkritik erfüllt.
Ich erspare es mir zunächst, auf Einzelheiten einzugehen, sondern gebe Ihnen Gelegenheit, den Text unverzüglich, spätestens bis zum 26.03.2006, 24.00 Uhr aus dem Netz zu nehmen.
Sollte das nicht erfolgen, kündige ich Ihnen schon jetzt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und ggf. eine einstweilige Verfügung an. Ich gehe davon aus, dass Sie sich über die rechtlichen, aber auch finanziellen Konsequenzen, die sich daraus für Sie ergeben werden, klar sind.
Mit freundlichen Grüssen
Sie haben unter der Adresse http://wasweissich.twoday.net/stories/1407348/ innerhalb des von der Fa. Knallgrau New Media Solutions GmbH betriebenen European Weblog Hosting Service twoday.net einen Text unter der Überschrift „Transparency Deutschland“ ins Netz gestellt, der in erheblichem Maße die Persönlichkeitsrechte der von mir vertretenen Organisation verletzt. Der Text basiert offensichtlich im wesentlichen auf Informationen unserer ehemaligen Mitarbeiterin Frau xxx, der ebenfalls erhebliche Rechtsverletzungen vorzuwerfen sind.
Die von Ihnen aufgestellten Behauptungen entsprechen im wesentlichen nicht den Tatsachen, da wo es sich um Ihre Bewertungen handelt wird der Tatbestand der rechtswidrigen Schmähkritik erfüllt.
Ich erspare es mir zunächst, auf Einzelheiten einzugehen, sondern gebe Ihnen Gelegenheit, den Text unverzüglich, spätestens bis zum 26.03.2006, 24.00 Uhr aus dem Netz zu nehmen.
Sollte das nicht erfolgen, kündige ich Ihnen schon jetzt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und ggf. eine einstweilige Verfügung an. Ich gehe davon aus, dass Sie sich über die rechtlichen, aber auch finanziellen Konsequenzen, die sich daraus für Sie ergeben werden, klar sind.
Mit freundlichen Grüssen
wasweissich Verschiedenes - 24. Mär, 19:57
und jetzt?