Zum Inhalt springen

Dienstwagen-Affäre Von der Leyen wirft Schmidt fehlendes Gespür vor

Ursula von der Leyen hat kein Verständnis für ihre Kabinettskollegin Ulla Schmidt: Die Affäre um deren Dienstwagen schade dem Ansehen der Politik. Die rechtliche Lage zu kennen reiche nicht. Sie selbst habe im Urlaub noch nie den Dienstwagen genutzt, so die Familienministerin.

Hamburg - In der Dienstwagenaffäre gerät Ulla Schmidt auch innerhalb der Bundesregierung unter Druck: Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) äußerte sich kritisch zu ihrer Kabinettskollegin. Dem "Hamburger Abendblatt" sagte die CDU-Politikerin: "Dem Ansehen von Politik schaden solche Diskussionen wie jetzt um Frau Schmidt immer."

Von Politik werde zu Recht verlangt, Vorbild und Maßstab zu sein, betonte von der Leyen. "Das Wichtigste ist, ein Gespür zu behalten für das, was in Ordnung ist. Es reicht nicht, die rechtliche Lage zu kennen."

Rechtlich habe sich Schmidt "korrekt verhalten", fügte die Ministerin hinzu. "Mit der Frage, ob der Einsatz auch wirtschaftlich war, wird sich der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages sicherlich eingehend befassen." Von der Leyen versicherte, ihren Dienstwagen nie im Urlaub zu benutzen. "Wenn ich arbeite, dann fahre ich mit dem Dienstwagen. Und im Urlaub muss immer die Familienkutsche her", sagte sie. "Wir haben im Urlaub noch nie den Dienstwagen benutzt."

Schmidt hatte ihren Dienstwagen samt Fahrer in ihren etwa 2400 Kilometer entfernten Ferienort an der spanischen Mittelmeerküste bringen lassen. Zur Begründung erklärte das Ministerium, in dem Wagen seien Bürogeräte transportiert worden, außerdem habe Schmidt einen dienstlichen Termin wahrgenommen.

Auch von der Leyen selbst ist nach Berichten des "Stern" wegen ihres Dienstwagengebrauchs in die Kritik geraten, weil sie sich regelmäßig von zwei Fahrern chauffieren ließ, die nicht in Berlin, sondern am zweiten Dienstsitz des Familienministeriums in Bonn ansässig sind. Das Ministerium hatte dies laut "Stern" damit begründet, dass nur zu diesen Fahrern das nötige Vertrauensverhältnis bestehe.

anr/AFP/dpa