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Datensammelwut des MWK illegal

Der Landesdatenschutzbeauftragte hat sich zum Vorgehen des baden-württembergischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst bezüglich der Klagen gegen Studiengebühren geäußert (siehe Bericht bei Spiegel-Online).

Die Sammlung und Speicherung der Namen aller Kläger in einer zentralen Datei des Ministeriums sei illegal.

Unabhängig von der Legalität dieses Vorgehens stellt sich die Frage, was das Ministerium damit bezwecken will. Die Begründung diese Maßnahme sei zur Koordinierung der Prozesse notwendig, ist schon allein deshalb fadenscheinig, weil dazu kaum die Identität der Kläger bekannt sein müsste.

Wenn das Ministerium hingegen eine Einschüchterung der Kläger bezweckt, so mag es damit bestenfalls bei Studenten, die eine Beamtenlaufbahn einschlagen wollen, Erfolg haben. Mich persönlich schreckt dieses Verhalten zumindest nicht ab, ich halte es viel mehr für ein Indiz, dass das Ministerium die Chancen die Prozesse zu gewinnen, offensichtlich nicht all zu hoch einschätzt, sonst wären solche lächerlichen Einschüchterungsversuche wohl kaum notwendig.

Bundesverfassungsgericht votiert für Pressefreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat heute mit einer Entscheidung zum Fall Cicero die Pressefreiheit in Deutschland gestärkt.

Zur Erinnerung: Im Fall, über den jetzt entschieden wurde, wurden die Redaktionsräume der Zeitschrift Cicero durchsucht, weil in dieser ein Artikel erschienen war, der unter anderem Informationen aus einem als geheim eingestuften Bericht des BKA enthielt.

Bedauerlich bleibt, dass das Bundesverfassungsgericht sich überhaupt dieser Sache annehmen musste, und die Ermittlungsbehörden nicht selbst von der Verwendung verfassungsrechtlich fragwürdiger Methoden absehen.