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Erst schießen, dann fragen

Nach einer Ewigkeit taucht im Land wieder der erste (und einzige) Braunbär auf. Und wie reagiert man? Richtig, man erschießt ihn. Nur so zur Sicherheit. Nicht, dass er schon Menschen bedroht oder gar angegriffen hätte, aber man weiß ja Bären sind gefährlich.

Vielleicht sollte mal jemand der bayrischen Landesregierung erzählen, wieviele Menschen jedes Jahr beim Autofahren verletzt oder getötet werden. Vielleicht lassen sie dann schnell alle Autos verschrotten. Wäre ja eine angemessen Reaktion, oder?

Ich kann nur hoffen, dass der öffentliche Druck groß genug ist, damit Werner Schnappauf seinen Hut nehmen muss. Oder noch besser: Man lässt ihn im Bärenkostüm durch die Alpen wandern...

Neues Spielzeug

Letzte Woche wurde mein neues Spielzeug geliefert. Während des Einrichtens bin ich auf die ein oder andere kleinere Herausforderung gestoßen, deshalb hier ein paar Tipps:

Verbindung zu SAMBA herstellen

Kurioser Weise wollte der Finder zunächst kein SMB-Share eines SAMBA-Servers mounten. Nachdem ich in den NetInfo-Einstellungen aber für SMB den WINS-Server und die richtige Domain eingetragen hatte, klappte es dann.

._DS_Store-Dateien vermeiden

In den ._DS_Store-Dateien speichert Mac OS X Informationen darüber, wie der entsprechende Ordner im Finder dargestellt werden soll. Dies kann ziemlich nervig sein, wenn man z.B. auf SMB-Freigaben zugreift, die auch von Windows-Rechnern verwendet werden. Dort tauchen dann nämlich eben diese Dateien auf.

Ein Artikel bei macosxhints.com beschreibt, wie man dieses Verhalten abschalten kann. Außerdem bin ich auf die Software BlueHarvest gestoßen, die es einem erlaubt diese Einstellung pro Volume bequem über das System-Panel zu treffen.

Internetzugang über Bluetooth

Eine weitere Herausforderung bestand darin den mobilen Internetzugang via GPRS zum Laufen zu bekommen.

Dazu wollte ich eine GPRS-Verbindung über mein per Bluetooth angebundenes SonyEricsson D750i herstellen. Mit dem passenden Modem-Skript, dass ich auf der Seite von Ross Barkman fand und dem APN "internet.t-mobile" (nein, keine TLD) als Telefonnummer klappte dies dann auch problemlos. Verwendet habe ich dazu dass "SonyEricsson +CQREQ CID4"-Skript. PPP-Echo-Pakete und TCP-Header-Kompression sollten natürlich wie auch auf der o.g. Seite empfohlen abgeschaltet werden.

Categories: IT

Fußball-WM ist toll!

Gestern abend war ich bei Media Markt einkaufen. Dass der Laden so leer ist, habe ich noch nie zuvor erlebt. Auch die Straßen waren fast wie ausgestorben.

Wenn man dann immer so schön einkaufen gehen kann, dürfte gerne häufiger WM in Deutschland sein.

Rechtsstaat, wo bist du geblieben?

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes, war die Durchsuchung eines Fans auf mitgeführte verbotene Gegenstände (Pyrotechnik, etc.) ohne konkreten die bestimmte Person betreffenden Anfangsverdacht rechtsmäßig.

Zum Hintergrund: Die Klägerin war zum einem Fußballspiel Dynamo-Dresden gegen 1. FC-Saarbrücken angereist und wurde vor dem Betreten des Stadions in ein Zelt geführt, wo sie einer ausführlichen Leibesvisitation unterzogen wurde.

Detaillierte Ausführungen zum Vorgehen der Polizei und auch einige treffende Anmerkungen sind bei lawblog.de zu finden.

Neben der allgemeinen Fragwürdigkeit dieses Urteils sind für mich zwei Tatsachen besonders pikant:

1. Die Stadt Saarbrücken hatte offenbar für die Dresdner Fans ein allgemeines Verbot die Innenstadt zu betreten ausgesprochen. Mir stellt sich da die Frage, wo das Recht auf Freizügigkeit geblieben ist.

2. Den schweren Grundrechtseingriff der Durchsuchung (dass es sich bei einer Durchsuchung um einen solchen handelt wird vom Gericht nicht in Frage gestellt sondern unter Anführung einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sogar noch bestätigt) sieht das Gericht bereits durch relative abstrakte Anhaltspunkte gegeben: So habe die objektive Gefahr, dass unverdächtige Fans, die bislang auch noch nicht aufgefallen seien, verbotene Gegenstände ins Stadion schmuggeln würden, ausgereicht. Ein konkreter Verdacht, dass diese bestimmte Person solche Gegenstände mit sich führt, sei nicht erforderlich gewesen, vielmehr habe gereicht, dass die Klägerin in das entsprechende Profil gepasst habe.

Es braucht nicht viel Fantasie um sich auszumalen, wohin eine solche Argumentation führt: Wenn es für einen schweren Grundrechtseingriff bereits ausreicht in abstraktes Verdächtigen-Profil zu passen, sind die Grundrechte faktisch außer Kraft gesetzt.

Im übrigen kann ich auch nicht nachvollziehen, warum das Gericht nicht dem Argument der Klägering gefolgt ist, dass auch weniger tief in ihre Grundrechte eingreifende Maßnahmen ausreichend gewesen wären. Wenn die z.B. an Flughäfen durchgeführten Kontrollen nicht in der Lage sind gefährliche Gegenstände wie Feuerwerkskörper (die in einem Flugzeug mit Sicherheit eine deutlich größere Gefahr darstellen als in einem Stadion) aufzufinden, könnte man sie sich nämlich auch einfach sparen. Deshalb bleibt bei mir das Gefühl bestehen, dass die Polizei es sich schlichtweg sehr einfach gemacht hat. Dies ist durchaus nachzuvollziehen. Warum ein Gericht ein solches Vorgehen aber auch noch legitimiert, ist für mich nicht nachvollziehbar.

[Link gefunden bei lawblog.de]