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Informationsfreiheit

In einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung [via lawblog.de] beleuchtet Heribert Prantl die bis in das 19. Jahrhundert zurückreichende Entstehungsgeschichte des Informationsfreiheitsgesetzes, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreteten ist.

Der Autor weist aber auch auf die vielen Hürden, wie den relativ umfangreichen Katalog an Verweigerungsgründen, und die möglicherweise hohen Gebühren für ein Auskunftsersuchen hin.

Doch trotz aller Kritik sollte man nicht vergessen, dass das Informationsfreiheitsgesetz tatsächlich ein Umdenken in der Informationspolitik gegenüber dem Bürger bedeutet: So steht jetzt jedem Bürger immerhin der Rechtsweg offen, wenn sich eine Behörde weigert Informationen zu veröffentlichen.

Ich hoffe, dass, nachdem dieses Gesetz auf Bundesebene endlich wirksam ist, auch bald in Baden-Württemberg ein entsprechendes Landesgesetz verabschiedet werden kann. In dieser Legislaturperiode wird das wohl nichts mehr werden. Aber für die nächste, wäre es ein schönes Ziel, immerhin steht es jetzt schonmal im Regierungsprogramm der FDP und sollte somit auch bei Koalitionsverhandlungen zur Sprache kommen.