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Rasterfahndung per Kreditkartenabrechnung?

Wie heise online und auch SPIEGEL ONLINE berichtet haben, vermeldet die Polizei einen großen Fahndungserfolg im Kampf gegen Kinderpornographie. Diese an sich erfreuliche Nachricht wird allerdings dadurch sehr getrübt, dass offensichtlich eine Art Rasterfahndung über sämliche Kreditkartenabrechnungen deutscher Kunden erfolgte um mögliche Kunden eines einschlägigen Online-Anbieters zu ermitteln.

Da die Sache schon an anderer Stelle ausführlich diskutiert wurde, möchte ich hier eigentlich nur auf einen kurzen, aber sehr interessanten Kommentar, den Udo Vetter in seinem Weblog abgibt, verweisen:

Ich habe mich vorhin daran erinnert, dass ich doch einen Studienkollegen habe, der bei einer Kreditkartenfirma in verantwortlicher Stellung arbeitet. [...]
In seinem Laden gab es heute schon eine Krisensitzung. Da hat keiner damit gerechnet, dass die Politik den kleinen Dienst jetzt als Riesenerfolgsmeldung und Pioniertat in die Presse tragen wird.

Den ganzen Kommentar gibt es direkt in Udo Vetters Weblog.

Was da ganz genau passiert ist, kann man im Moment noch nicht sagen, hoffentlich wird sich nach der Pressekonferenz morgen der Schleier etwas lichten. Wenn die Sache aber mehr oder weniger so stimmt, kann man nur von Glück reden, dass die Ermittlungsbehörden es an die große Glocke gehängt haben - sonst wäre die Sache möglicherweise nie bekannt geworden.

Wahlcomputer verhindern

Auf die Gefahr hin, dass einige Leser diese Seite bereits kennen:

Unter http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=321 kann man noch bis zum 28. November eine Petition zur Änderung des Bundeswahlgesetzes mit dem Ziel der Abschaffung von Wahlcomputern mitzeichnen.

Ich fordere jeden, der die Petition noch nicht unterzeichnet hat, auf dies zu tun, weil es um nicht weniger als den Fortbestand demokratischer Grundprinzipien wie der Wahrung des Wahlgeheimnises und der Überprüfbarkeit von Auszählungen geht.

Dass Wahlcomputer nicht nur theoretisch Angriffsmöglichkeiten auf unser Wahlsystem bieten sondern diese auch ganz praktisch ausgenutzt werden können, wurde in den letzten Wochen sehr anschaulich bewiesen. Eine Chronologie der bisherigen Ereignisse ist bei Florian Holzhauer zu finden.

Erst schießen, dann fragen

Nach einer Ewigkeit taucht im Land wieder der erste (und einzige) Braunbär auf. Und wie reagiert man? Richtig, man erschießt ihn. Nur so zur Sicherheit. Nicht, dass er schon Menschen bedroht oder gar angegriffen hätte, aber man weiß ja Bären sind gefährlich.

Vielleicht sollte mal jemand der bayrischen Landesregierung erzählen, wieviele Menschen jedes Jahr beim Autofahren verletzt oder getötet werden. Vielleicht lassen sie dann schnell alle Autos verschrotten. Wäre ja eine angemessen Reaktion, oder?

Ich kann nur hoffen, dass der öffentliche Druck groß genug ist, damit Werner Schnappauf seinen Hut nehmen muss. Oder noch besser: Man lässt ihn im Bärenkostüm durch die Alpen wandern...

Rechtsstaat, wo bist du geblieben?

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes, war die Durchsuchung eines Fans auf mitgeführte verbotene Gegenstände (Pyrotechnik, etc.) ohne konkreten die bestimmte Person betreffenden Anfangsverdacht rechtsmäßig.

Zum Hintergrund: Die Klägerin war zum einem Fußballspiel Dynamo-Dresden gegen 1. FC-Saarbrücken angereist und wurde vor dem Betreten des Stadions in ein Zelt geführt, wo sie einer ausführlichen Leibesvisitation unterzogen wurde.

Detaillierte Ausführungen zum Vorgehen der Polizei und auch einige treffende Anmerkungen sind bei lawblog.de zu finden.

Neben der allgemeinen Fragwürdigkeit dieses Urteils sind für mich zwei Tatsachen besonders pikant:

1. Die Stadt Saarbrücken hatte offenbar für die Dresdner Fans ein allgemeines Verbot die Innenstadt zu betreten ausgesprochen. Mir stellt sich da die Frage, wo das Recht auf Freizügigkeit geblieben ist.

2. Den schweren Grundrechtseingriff der Durchsuchung (dass es sich bei einer Durchsuchung um einen solchen handelt wird vom Gericht nicht in Frage gestellt sondern unter Anführung einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sogar noch bestätigt) sieht das Gericht bereits durch relative abstrakte Anhaltspunkte gegeben: So habe die objektive Gefahr, dass unverdächtige Fans, die bislang auch noch nicht aufgefallen seien, verbotene Gegenstände ins Stadion schmuggeln würden, ausgereicht. Ein konkreter Verdacht, dass diese bestimmte Person solche Gegenstände mit sich führt, sei nicht erforderlich gewesen, vielmehr habe gereicht, dass die Klägerin in das entsprechende Profil gepasst habe.

Es braucht nicht viel Fantasie um sich auszumalen, wohin eine solche Argumentation führt: Wenn es für einen schweren Grundrechtseingriff bereits ausreicht in abstraktes Verdächtigen-Profil zu passen, sind die Grundrechte faktisch außer Kraft gesetzt.

Im übrigen kann ich auch nicht nachvollziehen, warum das Gericht nicht dem Argument der Klägering gefolgt ist, dass auch weniger tief in ihre Grundrechte eingreifende Maßnahmen ausreichend gewesen wären. Wenn die z.B. an Flughäfen durchgeführten Kontrollen nicht in der Lage sind gefährliche Gegenstände wie Feuerwerkskörper (die in einem Flugzeug mit Sicherheit eine deutlich größere Gefahr darstellen als in einem Stadion) aufzufinden, könnte man sie sich nämlich auch einfach sparen. Deshalb bleibt bei mir das Gefühl bestehen, dass die Polizei es sich schlichtweg sehr einfach gemacht hat. Dies ist durchaus nachzuvollziehen. Warum ein Gericht ein solches Vorgehen aber auch noch legitimiert, ist für mich nicht nachvollziehbar.

[Link gefunden bei lawblog.de]

Surveillance-Collect

So, oder so ähnlich könnte sich Toll-Collect bald nennen, wenn es nach dem Generalbundesanwalt, Kay Nehm, ginge. Dieser hat nämlich gefordert, dass in Zukunft das Maut-System in bestimmten Fällen auch zu Fahnungs- und Ermittlungszwecken eingesetzt werden soll, innerhalb strenger Grenzen - natürlich.

Wie das dann üblicherweise geht kennt jeder: Erst wird der Katalog an Straftaten, bei denen die Daten herangezogen werden dürfen ausgeweitet, bis nach jedem Grafitti-Sprayer mit Hilfe des Maut-Systems gesucht wird. Und weil das dann noch nicht reicht, wird wahrscheinlich noch die Vorratsdatenspeicherung auf die durch das Maut-System erfassten Daten ausgeweitet.

Das der Nehm als Vertreter der Ermittlungsbehörden soetwas fordert, kann ich irgendwie sogar verstehen, das Schlimme ist eigentlich nur, dass er bei der Großen Koalition damit wahrscheinlich sogar noch Gehör finden wird. Und wieder rücken wir dem Orwellschen Überwachungsstaat ein ganzes Stück näher...

Ein Hoch auf die Bürokratie!

Der Shopblogger berichtet gerade über die "Jahreserhebung im Handel für das Geschäftsjahr 2004" des Statistischen Landesamtes Bremen.

Wieder einmal ein typisches Beispiel dafür, wie gerade kleinen Unternehmen mit völlig unnötiger Bürokratie das Leben schwer gemacht wird. Entweder man füllt das acht Seiten lange Formular selbst aus, oder man gibt es wie Björn, an seinen Steuerberater weiter. Im einen fällt verliert man wertvolle Zeit, im anderen zahlt man sogar noch dafür, dass man den Statistikern Auskunft gibt.

Dies ist mal wieder eine gute Erinnerung daran, dass eine Abschaffung der Auskunftspflichten gegenüber den statistischen Landesämtern eigentlich mehr als überfällig ist.